Ergebnis der Nachwahlen zum Institutsrat Musik WS 2024/25

Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 27.01.2025 festgestellte Ergebnis gebe ich hiermit bekannt:

Wahlprüfung:
Die Nachwahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.
Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des W?hlerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gew?hlten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben k?nnen.
Der Wahleinspruch des Leiters der 188篮球比分_188比分直播—激情赢盈中√ oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.
Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
 
Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1  WO: 04. Februar 2025

Die Wahlleitung