Informationen zur Mitteilungsverordnung (MV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir m?chten Sie darüber informieren, dass aufgrund der ?nderungen der Mitteilungsverordnung (MV) zum 1. Januar 2025 derzeit keine Verdienstbescheinigungen für das Jahr 2024 erstellt werden k?nnen.
Gem?? den neuen Regelungen sind alle Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form an die Finanzbeh?rden zu übermitteln. Die ?bermittlung der Daten für das Jahr 2024 wurde aufgrund der gesetzlichen ?nderungen auf den 2. M?rz 2026 verl?ngert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser neuen Fristen keine Ausnahme für eine Vorabausstellung der Verdienstbescheinigungen erfolgen kann. Die Verdienstbescheinigungen für 2024 k?nnen erst nach der vollst?ndigen und korrekten elektronischen ?bermittlung der Daten an die Finanzbeh?rden erstellt werden.
Des Weiteren m?chten wir darauf hinweisen, dass die Umsetzung der neuen Regelungen aufgrund der kurzfristigen gesetzlichen ?nderungen im letzten Jahr noch nicht vollst?ndig softwaretechnisch realisiert werden konnte. Insbesondere ist die ben?tigte Schnittstelle zur elektronischen ?bermittlung der Daten momentan noch in Entwicklung und wird voraussichtlich erst in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie, von Anfragen zur vorzeitigen Ausstellung der Verdienstbescheinigungen abzusehen. Diese k?nnen erst erstellt werden, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind und alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Bitte beachten Sie au?erdem, dass künftig keine Mitteilungen für Zahlungen erfolgen, deren Jahresbetrag unter der Freigrenze von 3.000 Euro liegt. Diese Zahlungen sind von der Mitteilungspflicht ausgenommen und werden daher nicht berücksichtigt.
Sobald die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt sind und alle notwendigen Daten vorliegen, werden die Verdienstbescheinigungen ohne weitere Erinnerung erstellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verst?ndnis und stehen Ihnen für etwaige Rückfragen unter steuern@hs-osnabrueck.de selbstverst?ndlich zur Verfügung.